
Sozialdienst/Seelsorge
Informationen zum Sozialdienst und zur Krankenhausseelsorge finden Sie in gesonderten Faltblättern. Auf der Station erhalten Sie ebenfalls dazu gern Auskunft.
- Sozialdienst
Telefon (0371) 333 22234
- Seelsorge
Telefon (0371) 333 42852
Wahlleistungen
Wir möchten Ihren Klinikaufenthalt persönlich und individuell gestalten, damit Sie sich wohl fühlen und möglichst schnell erholen. Medizinische Betreuung, pflegerischer Service und ein angenehmes Ambiente tragen wesentlich dazu bei.
Die Betreuung durch den Chefarzt oder dessen Stellvertreter könne Sie bei der ambulanten und stationären Behandlung wählen. Möchten Sie die Vielzahl der Serviceleistungen in unserer Klinik in Anspruch nehmen, so fordern Sie unsere Broschüre Wahlleistungen an.
Sind noch Fragen oder Wünsche offen, wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in der Patientenaufnahme:
- Beatrice Moths
Telefon (0371) 333 22131
Namensgebung/Vaterschaft
Sollten Sie für Ihr Kind einen besonderen Namen wünschen, empfehlen wir vorab eine Rückfrage beim Namensservice:
- Dr. Lutz Jacob
Rätzelstraße 57, 04207 Leipzig
Tel. (0172) 3596076
- Universität Leipzig (Namensberatungsstelle)
Augustusplatz 9, 04109 Leipzig
Tel. (0341) 9737464.
Die Anfragen sind gebührenpflichtig.
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater auch in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Voraussetzung dafür ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaft kann vom Jugendamt oder Standesamt anerkannt werden und ist schon vor der Geburt des Kindes möglich.
Informationen dazu erhalten Sie beim:
- Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz,
Tel.: (0371) 48851-41, -44, -49
Mitbürger aus anderen Nationen benötigen zusätzlich
- Einbürgerungsurkunde/Aufenthaltsgenehmigung
- Verheiratete Frauen: Eheurkunde (deutsche Übersetzung)
- Ledige Frauen: eigene Geburtsurkunde (deutsche Übersetzung)
Notwendige Dokumente
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis, Mutterpass
- Chipkarte Ihrer Krankenkasse
- Einweisungsschein zur Geburt
(soweit vorhanden)
- Geld für eine Geburtsurkunde
(z. Z. 11,- €; nur Barzahlung möglich)
Folgende Unterlagen sind zur Beurkundung einer Geburt erforderlich
Verheiratete:
- Eheurkunde und eigene Geburtsurkunde
oder
- Beglaubigte Abschrift für Ehen die nach dem 03.10.1990 bis zum 31.12.2008 geschlossen wurden.
Geschiedene:
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
oder
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
Verwitwete:
- Eheurkunde mit Vermerk über Tod des Mannes
oder
- Eheurkunde und Sterbeurkunde des Mannes
Ledige:
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